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–dh/mz– Viele ältere Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*, Inter* und queere Menschen (LSBTIQ*) befürchten ihre Autonomie zu verlieren, wenn sie pflegebedürftig werden und dadurch nicht mehr selbstbestimmt queer leben zu können. Sie wünschen sich, von einem Pflegedienst versorgt zu werden, der für queere Lebenslagen sensibilisiert und offen sind. Sie wünschen sich aber auch Unterstützung von ihrer Wahlfamilie, ihren Freund*innen und von engagierten Menschen aus den queeren Communities.
Die Aidshilfen Bielefeld e.V. und Paderborn e.V. und das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz OWL und die Gruppe Schwule 50plus-Bielefeld luden zu einer Informationsveranstaltung am 23.02.2023 im Grünen Würfel in Bielefeld zum Thema „Entlastungbeitrag” ein:
Der Entlastungsbetrag (gem. § 45b SGB XI) soll pflegebedürftigen Menschen unbürokratisch Unterstützung im Alltag ermöglichen und pflegende An- und Zugehörige zumindest finanziell entlasten. Er beträgt 125€ monatlich und steht jeder Person ab dem Pflegegrad 1 zu. Er kann für vielfältige Leistungen zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.
Wo findet man weiterführende Beratung?
Die Veranstaltung richtete sich an nachbarschaftlich Engagierte sowie an einer Nachbarschaftshilfe Interessierte, Menschen die ein Unterstützungsangebot machen wollen, Pflegebedürftige und pflegende Zugehörige, allgemein interessierte Bürger*innen.
Im Alter benötigen auch viele queere Menschen Unterstützung im Alltag: zum Beispiel beim Kochen, Putzen oder bei der Begleitung zum Arzt. An- und Zugehörige benötigen Entlastung, wenn sie einen erkrankten Partner stundenweise zu Hause betreuen lassen möchten.
Grundsätzlich kann jede*r entweder als Nachbarschaftshelfer*innen, als Minijobber*in oder im Rahmen einer Selbstständigkeit eine Unterstützungsleistungen anbieten.
Die Teilnehmer*innen erfuhren
Welche Angebote gibt es?
(z.B. Nachbarschaftshelfer*innen, „Minijobber“, selbstständig Tätige, Entlastungsdienste, ehrenamtliche Hilfen)
(z.B. Nachbarschaftshelfer*innen, „Minijobber“, selbstständig Tätige, Entlastungsdienste, ehrenamtliche Hilfen)
Wie kann man als Alltagsbegleiter*in tätig werden und welche Voraussetzungen gibt es?
(z.B. Qualifikationen, Registrierung und Online-Antrag, benötigte Unterlagen)
(z.B. Qualifikationen, Registrierung und Online-Antrag, benötigte Unterlagen)
Die Expert*innen waren: Mitarbeiter*innen des Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz OWL
Jeder Person mit Pflegegrad steht ein Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro im Monat zu
Das Geld wird zusätzlich zu allen anderen Leistungen der Pflegeversicherung gezahlt
Das Geld dient zur Unterstützung im Alltag.
Dazu das Bundesministerium für Gesundheit: „Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.572 Euro im Jahr). Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags. Soweit der monatliche Entlastungsbetrag in einem Kalendermonat nicht (vollständig) ausgeschöpft worden ist, wird der verbliebene Betrag jeweils in die darauffolgenden Kalendermonate übertragen. Leistungsbeträge, die am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbraucht worden sind, können noch bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderhalbjahres übertragen werden.”
erstellt am 17. Februar 2023, aktualisiert am 05. Dezember 2025
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